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Läuft zwischenmenschlich, arbeitstechnisch, gesundheitlich und gehaltsmässig alles wie geschmiert, denkt bei der Arbeit kein Mensch an das umfangreiche, komplexe und über Jahrzehnte gefestigte Regelwerk, das jedem vertraglichen Arbeitsverhältnis in der Schweiz zugrunde liegt. Bricht jedoch ein Konflikt auf zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist es zentral, darüber Bescheid zu wissen.

Wann kommt das Arbeitsrecht zum Einsatz? Woraus besteht es? Und warum braucht es dieses Gesetz? Die Spielregeln in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen zu kennen, ist essenziell. Denn Arbeit braucht Regelungen. Es ist eine der grossen Errungenschaften der Neuzeit, dass Arbeitnehmer heute nicht mehr der Willkür mächtiger Arbeitgeber ausgesetzt sind. Die liberale Bundesverfassung und die Sozialdemokratie haben unser Land (längst nicht nur) in dieser Hinsicht entscheidend geprägt.

Rechtsquellen für den Alltag

Ohne Arbeitsrecht keine Spielregeln. Alle Arten von beruflicher Beschäftigung sind in der Schweiz durch das Arbeitsrecht – im Sinne der Gesamtheit aller ausschlaggebenden Gesetze und Regelungen – weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht. Die wichtigsten Elemente des Arbeitsrechts sind durch die Bundesverfassung, das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz gegeben. Zumindest gilt dies für private Arbeitgeber, bei öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen sind die kantonalen Bestimmungen ausschlaggebend. Ohne diese verbindlichen Rechtsquellen wäre der Arbeitnehmer den Bedingungen und Launen des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert.

Hart erkämpfte Selbstverständlichkeiten

Heute regelt das Arbeitsrecht eine Vielzahl von Bereichen innerhalb der vertraglichen, abhängigen Arbeit. Wer krank ist, muss zuhause bleiben dürfen; Spesen werden rückvergütet; Eltern kriegen Kinderzulagen; Mütter haben vor, während und nach der Babypause bestimmte Rechte; die Arbeitsbedingungen dürfen die Gesundheit nicht gefährden – Alles eine Selbstverständlichkeit. Aber eine, die hart erkämpft werden musste. Auch die Rechte und Pflichten in Bezug auf Ferien, Arbeit auf Abruf, Temporärarbeit, Nachtarbeit und Heimarbeit sind heute nicht dem Goodwill des Arbeitsgebers überlassen, sondern durch das umfangreiche Arbeitsrecht definiert. Zum guten Glück. Ein Arbeitsalltag ohne diese Gesetze ist heute nicht mehr denkbar.

Autor: Andreas Räber, GPI®-Coach

Andreas Räber, GPI-Coach

Mehr Infos zum Autor finden Sie auf Andreas-Räber.ch und auf Coaching-Persoenlichkeitsentwicklung.ch.


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